Für unseren Kindergarten sind
54 Plätze für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren genehmigt.
Seit 01.09.2011 dürfen laut Betriebserlaubnis in den Ferienzeiten (bei uns
Ferienkindergarten) max. 6 Schulkinder gleichzeitig anwesend sein.
Unsere anwesenden Schulkinder (1. bis 4. lasse) aus der Waltinger
Grundschule, die einen großen Teil ihrer Schulferien in unserem
Kneippkindergarten verbringen, wollen Ferien machen, indem sie faulenzen
oder Aktivitäten entwickeln, die nichts mit dem Schulalltag zu tun haben.
Wir Erzieherinnen schlüpfen zunehmend in die Rolle der begleitenden
Partnerin; stehen aber als "Anlaufstelle" zur Verfügung und bieten unsere
"Schulkindern" folgende Möglichkeiten an:
- Regel-, Rollen- und Bewegungsspiele
- Anspruchsvollere
Bastel-, Ton- und Werkarbeiten
- Ausflüge zum
Kneippbecken
- Radtour, Spaziergänge
- Lernspiele am Computer
Aufgaben
des anerkannten Kindergartens *
„Der Kindergarten unterstützt und ergänzt die familiäre
Erziehung, um den Kindern nach Maßgabe wissenschaftlicher
Forschungsergebnisse beste Entwicklungs- und Bildungschancen zu
vermitteln. Er bietet kindgemäße Bildungsmöglichkeiten an, gewährt
allgemeine und individuelle erzieherische Hilfen, fördert die Persönlichkeitsentfaltung
sowie soziale Verhaltensweisen und versucht, Entwicklungsmängel
auszugleichen. Er berät die Eltern in Erziehungsfragen" (Art.7 Abs.1
BayKiG).
„Aufgaben der gesamten Erziehungs- und Bildungsarbeit im anerkannten
Kindergarten ist die Förderung der Kinder gem. Artikel 7 des Bayerischen
Kindergartengesetzes. Leitziel der pädagogischen Bemühungen ist der
beziehungsfähige, wertorientierte, schöpferische Mensch, der sein Leben
verantwortlich gestalten und den Anforderungen in Familie, Staat und
Gesellschaft gerecht werden kann" (§3 Abs.1 4. DV BayKiG).
Aufnahmebedingungen
und Anmeldung
Die Aufnahme in den Kindergarten erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren
Plätze für Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr an bis zum Beginn der
Schulpflicht.
Die Anmeldung gilt grundsätzlich für das gesamte Kindergartenjahr
vom 1. September bis zum 31. August des darauf folgenden Jahres.
Die Eltern verpflichten sich, Änderungen in der Personensorge sowie
Änderungen der Anschrift und der privaten und geschäftlichen
Telefonnummern der Leiterin unverzüglich mitzuteilen, um in Notfällen
erreichbar zu sein.
Alle Angaben der Eltern und des Kindes werden nach Datenschutz rechtlichen
Vorgaben streng vertraulich behandelt.
Aufsichtspflicht
und Haftung
Auf dem Weg zur und von der Einrichtung sind die Eltern für ihre
Kinder verantwortlich. Sollte das Kind nicht von den Eltern abgeholt
werden, ist eine besondere Benachrichtigung erforderlich. Die pädagogischen
Mitarbeiter/innen sind während der vereinbarten Öffnungszeit der
Einrichtung für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich.
Bei gemeinsamen Veranstaltungen (Festen etc.) sind die Eltern selbst für
ihre Kinder aufsichtspflichtig.
Für Verlust, Verwechslung oder Beschädigung der Garderobe und der
Ausstattung (z.B. Brillen, Geld etc.) der Kinder kann keine Haftung übernommen
werden. Dies gilt ebenso für mitgebrachtes Spielzeug, Fahrräder etc.
Abmeldung und Kündigung
Kündigung durch die Eltern
Aus wichtigen Gründen können die Eltern das Vertragsverhältnis mit
einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. Eine Kündigung
zum Ende des Kindergartenjahres muss bis spätestens 31. Mai schriftlich
erfolgen.
Einer Kündigung bedarf es nicht, wenn das Kind zum Ende des
Kindergartenjahres in die Schule überwechselt. Für die letzten beiden
Monate des Kindergartenjahres vor Übertritt in die Schule ist eine Kündigung
nicht zulässig.
Kündigung durch den Kindergarten
Der Träger der Einrichtung kann das Vertragsverhältnis mit einer
Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. Kündigungsgründe
können z.B. sein, wenn das Kind unentschuldigt über einen längeren
Zeitraum fehlt oder wegen wiederholter Nichtbeachtung der in dieser
Ordnung aufgeführten Pflichten der Eltern trotz schriftlicher Abmahnung
oder aber, wenn eine sinnvolle pädagogische Förderung des Kindes (s.
1.1) nicht mehr möglich erscheint.
Elternmitarbeit
Es ist unser Bestreben, gemeinsam mit Ihnen für die geistige,
seelische und körperliche Entwicklung Ihres Kindes Sorge zu tragen.
Deswegen ist eine gute und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Ihnen
wichtig und wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit.
Damit diese Zusammenarbeit gelingen kann, bietet unsere Einrichtung vielfältige
Möglichkeiten des gegenseitigen Kennenlernens und Austausches an. Eine
Mitwirkung der Eltern entsprechend ihren Möglichkeiten im Rahmen der pädagogischen
Konzeption ist erwünscht
Kindergartenbeirat
“Bei allen anerkannten Kindergärten muss ein Beirat bestehen, der
die Zusammenarbeit zwischen Trägern, Einrichtung, Eltern und Grundschule
fördert” (Art.11 Abs.1 BayKiG).
Der Kindergartenbeirat
wird zu Beginn des Kindergartenjahres von der Elternschaft gewählt und
ist ein beratendes Gremium.
Regelung in
Krankheitsfällen
Bei Erkrankung ist das Kind möglichst umgehend zu entschuldigen.
Ansteckende Krankheiten des Kindes und seiner Familie sind ebenfalls der
Leiter/in mitzuteilen. Mitteilungspflicht besteht auch für alle nicht
erkennbaren Besonderheiten bezüglich der Gesundheit oder Konstitution des
Kindes (z.B. Allergien, Unverträglichkeiten, Anfallsleiden). Ärztlich
verordnete Medikamente werden nur in besonderen Fällen und nur nach
schriftlicher Vereinbarung von den pädagogischen Mitarbeiter/innen
verabreicht.
Zur Wiederaufnahme des Kindes nach Krankheiten kann der Träger eine
Bescheinigung des Arztes über die Genesung verlangen.
Kosten
Anmeldeentgelt
Bei der Anmeldung ist für jedes Kind ein einmaliges Anmeldeentgelt in
Höhe von € 3,00 zu entrichten.
Beiträge
Der Jahresbeitrag wird in 12 Monatsbeiträgen erhoben. Für den Besuch
der Einrichtung sind für Ihr Kind folgende Beiträge zu entrichten
Die Eltern sind verpflichtet, die Gruppenöffnungszeit einzuhalten. Im
Interesse des Kindes und gemäß der pädagogischen Zielsetzung soll die
Einrichtung regelmäßig besucht werden.
Bitte sorgen Sie
dafür, dass Ihr Kind spätestens um 8.30 Uhr in den Kindergarten kommt. Danach
wird aus Gründen der Sicherheit die Eingangstüre zugesperrt.
Außerhalb der Öffnungszeit
kann die Beaufsichtigung der Kinder durch das Personal nicht gewährleistet
werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie Ihr Kind pünktlich
abholen.
Schließungszeiten
Den Eltern werden die Schließzeiten zu Beginn des Kindergartenjahres,
mitgeteilt. Siehe hierzu aktuelle Ferienordnung.
Der Kindergarten kann auch aus nicht vorhersehbaren Gründen vorübergehend
geschlossen werden (z.B. krankheitsbedingte Schließungen).
Für Zeiten, in denen die Einrichtung geschlossen ist, ist der
Kindergartenbeitrag weiter zu bezahlen, ausgenommen das Essensgeld.
Erster Kindergartentag
Bitte am 1. Kindergartentag mitbringen:
- feste Hausschuhe (mit Namen)
- Turnkleidung (mit Namen)
- Kneipp-Zubehör: gestrickte Socken und kleines Handtuch
- Brotzeitbehälter (mit Namen)
- Anmeldegebühr
Versicherungsschutz
bei Unfällen
Nach den derzeit geltenden Bestimmungen sind Kinder ab drei Jahren bis
zum Schuleintritt bei Unfällen auf dem direkten Weg zur und von der
Einrichtung, während des Aufenthaltes in der Einrichtung und während
aller Veranstaltungen der Einrichtung außerhalb des Grundstückes
(Spaziergang, Feste und dergleichen) unfallversichert.
Unfallversichert sind auch Kinder, die in Absprache mit einem
personensorgeberechtigten Elternteil oder der Pflegeperson sich
besuchsweise im Kindergarten aufhalten („Schnupperkinder" oder
„Besuchskinder").
Alle Unfälle, die auf dem Wege zur und von der Einrichtung eintreten,
auch wenn keine ärztliche Behandlung erfolgt, sind der Leiter/in der
Einrichtung unverzüglich mitzuteilen.
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